Loyer progressif (Staffelmiete)
Bei einer Staffelmiete werden künftige Mieterhöhungen bereits im Mietvertrag festgelegt (§557a BGB).
Gesetzliche Regeln:
• Die Erhöhung muss als konkreter Euro-Betrag oder neue Miete angegeben werden
• Prozentuale Steigerungen allein reichen NICHT
• Mindestens 12 Monate zwischen den Staffeln
• Mietpreisbremse gilt auch für die erste Staffel (in angespannten Wohnungsmärkten)
• Keine weitere Mieterhöhung wegen Vergleichsmiete möglich (während der Staffelzeit)
Beispiel:
• 1. Jahr: 800€ Kaltmiete
• 2. Jahr: 830€ (+3,75%)
• 3. Jahr: 860€ (+3,6%)
• 4. Jahr: 895€ (+4,1%)
• 5. Jahr: 930€ (+3,9%)
Vorteile für den Mieter:
• Planungssicherheit: Du weißt genau, wie viel du in 5 Jahren zahlst
• Keine Überraschungen: Keine Mieterhöhung über die Staffel hinaus möglich
• Kann günstig sein, wenn die ortsübliche Miete schneller steigt als die Staffeln
Nachteile für den Mieter:
• Erhöhungen kommen automatisch – auch wenn die Marktmiete sinkt
• Die Staffeln sind oft höher als die ortsübliche Mietpreissteigerung
• Keine Verhandlungsmöglichkeit über die einzelne Erhöhung
Unterschied zur Indexmiete:
• Staffelmiete: Feste Beträge, vorhersagbar
• Indexmiete: An den Verbraucherpreisindex gekoppelt, Erhöhung variabel
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