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Staffelmiete

Immobilienab 9 J.
Ein Mietvertrag mit festgelegten jährlichen Mieterhöhungen. Z.B. 800€ im 1. Jahr, 830€ im 2. Jahr, 860€ im 3. Jahr. Die Erhöhungen müssen als Euro-Betrag im Vertrag stehen (§557a BGB).

Bei einer Staffelmiete werden künftige Mieterhöhungen bereits im Mietvertrag festgelegt (§557a BGB).

Gesetzliche Regeln:

• Die Erhöhung muss als konkreter Euro-Betrag oder neue Miete angegeben werden
• Prozentuale Steigerungen allein reichen NICHT
• Mindestens 12 Monate zwischen den Staffeln
• Mietpreisbremse gilt auch für die erste Staffel (in angespannten Wohnungsmärkten)
• Keine weitere Mieterhöhung wegen Vergleichsmiete möglich (während der Staffelzeit)

Beispiel:

• 1. Jahr: 800€ Kaltmiete
• 2. Jahr: 830€ (+3,75%)
• 3. Jahr: 860€ (+3,6%)
• 4. Jahr: 895€ (+4,1%)
• 5. Jahr: 930€ (+3,9%)

Vorteile für den Mieter:

Planungssicherheit: Du weißt genau, wie viel du in 5 Jahren zahlst
Keine Überraschungen: Keine Mieterhöhung über die Staffel hinaus möglich
• Kann günstig sein, wenn die ortsübliche Miete schneller steigt als die Staffeln

Nachteile für den Mieter:

• Erhöhungen kommen automatisch – auch wenn die Marktmiete sinkt
• Die Staffeln sind oft höher als die ortsübliche Mietpreissteigerung
• Keine Verhandlungsmöglichkeit über die einzelne Erhöhung

Unterschied zur Indexmiete:

Staffelmiete: Feste Beträge, vorhersagbar
Indexmiete: An den Verbraucherpreisindex gekoppelt, Erhöhung variabel

Wusstest du? In Zeiten hoher Inflation (2022–2024) waren Mieter mit Staffelmiete oft besser dran als Mieter mit Indexmiete. Denn die Staffel stieg z.B. nur 3%, während der Verbraucherpreisindex über 6% stieg.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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