Maklercourtage
Die Maklercourtage (auch Maklerprovision) ist die Vergütung für einen Immobilienmakler bei erfolgreicher Vermittlung.
Kaufimmobilien (seit 23.12.2020):
Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten“ regelt:
• Käufer zahlt maximal so viel wie der Verkäufer (50/50-Teilung)
• Beauftragt nur der Verkäufer den Makler: Verkäufer zahlt alles (oder teilt 50/50)
• Beauftragt nur der Käufer: Käufer zahlt alles
Typische Courtages nach Region:
• Berlin: 3,57% + 3,57% (je inkl. MwSt.)
• Hamburg: 3,125% + 3,125%
• München: 3,57% + 3,57%
• NRW: 3,57% + 3,57%
Rechenbeispiel:
Wohnung: 400.000€. Courtage 3,57% je Seite.
Käufer zahlt: 14.280€. Verkäufer zahlt: 14.280€.
Gesamt: 28.560€ für den Makler.
Mietimmobilien (Bestellerprinzip seit 2015):
• Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn – bei Vermietung fast immer der Vermieter
• Maximal 2 Kaltmieten + MwSt.
• Vor 2015 mussten Mieter oft 2–3 Monatsmieten zahlen
Alternativen zum Makler:
• Privatverkäufe (ImmoScout24 Privatanzeigen)
• Notarsuche direkt
• Manche Bauträger verkaufen provisionsfrei
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