Startseite Finanzlexikon Maklercourtage
← Alle 850 Begriffe im Finanzlexikon
🏡

Maklercourtage

Immobilienab 9 J.
Die Provision des Immobilienmaklers. Seit Dezember 2020 wird sie bei Wohnungskäufen 50/50 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Typisch: 3–3,57% je Seite. Bei Vermietung zahlt der Vermieter.

Die Maklercourtage (auch Maklerprovision) ist die Vergütung für einen Immobilienmakler bei erfolgreicher Vermittlung.

Kaufimmobilien (seit 23.12.2020):

Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten“ regelt:

• Käufer zahlt maximal so viel wie der Verkäufer (50/50-Teilung)
• Beauftragt nur der Verkäufer den Makler: Verkäufer zahlt alles (oder teilt 50/50)
• Beauftragt nur der Käufer: Käufer zahlt alles

Typische Courtages nach Region:

Berlin: 3,57% + 3,57% (je inkl. MwSt.)
Hamburg: 3,125% + 3,125%
München: 3,57% + 3,57%
NRW: 3,57% + 3,57%

Rechenbeispiel:

Wohnung: 400.000€. Courtage 3,57% je Seite.
Käufer zahlt: 14.280€. Verkäufer zahlt: 14.280€.
Gesamt: 28.560€ für den Makler.

Mietimmobilien (Bestellerprinzip seit 2015):

• Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn – bei Vermietung fast immer der Vermieter
• Maximal 2 Kaltmieten + MwSt.
• Vor 2015 mussten Mieter oft 2–3 Monatsmieten zahlen

Alternativen zum Makler:

• Privatverkäufe (ImmoScout24 Privatanzeigen)
• Notarsuche direkt
• Manche Bauträger verkaufen provisionsfrei

Wusstest du? Vor der 50/50-Regelung (2020) zahlte in Berlin der Käufer die GESAMTE Maklerprovision von 7,14% – bei einer 500.000€-Wohnung waren das 35.700€ allein für den Makler. Heute teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten.
Fehlt etwas oder geht es besser?
← MaklerMarket Maker →

📚 Maklercourtage verstanden?

Vertiefe dein Finanzwissen mit 60 kostenlosen Lernmodulen und 16 Rechnern.

📚 Zu den Lernpfaden →
🧮 Rechner📖 Lexikon
📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

Das könnte dich auch interessieren