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Mieterhöhung

Immobilienab 9 J.
Dein Vermieter darf die Miete nur unter strengen Voraussetzungen erhöhen: Maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 20% in 3 Jahren (15% in angespannten Märkten), und nur mit Begründung.

Eine Mieterhöhung ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden (§558 BGB).

Die 4 Voraussetzungen:

Kappungsgrenze: Max. 20% Erhöhung in 3 Jahren (in 627 Städten mit angespanntem Markt: nur 15%)
Ortsübliche Vergleichsmiete: Die neue Miete darf den Mietspiegel nicht überschreiten
Sperrfrist: Mindestens 15 Monate seit der letzten Erhöhung
Begründung: Mietspiegel, 3 Vergleichswohnungen, Gutachten oder Mietdatenbank

Modernisierungsumlage (§559 BGB):

8% der Modernisierungskosten pro Jahr umlegbar
Kappung: Max. 3€/m² Erhöhung (bei Mieten unter 7€: max. 2€/m²)
Heizungstausch (seit 2024): 10% umlegbar bei Förderung, aber max. 0,50€/m²/Monat
Achtung: Die Kappungsgrenze gilt NICHT für Modernisierungsumlagen – der Vermieter kann die 20%/15%-Grenze so umgehen

Deine Reaktionsmöglichkeiten:

2 Monate Bedenkzeit nach Zugang
• Formfehler prüfen (30–40% aller Erhöhungen sind formell fehlerhaft!)
• Nicht zustimmen = KEIN Kündigungsrisiko
• Mieterverein einschalten (50–100€/Jahr Mitgliedschaft)

Wusstest du? Die Kappungsgrenze gilt in 627 Städten und Gemeinden in 13 Bundesländern mit nur 15% statt 20%. Bayern hat die Abdeckung zuletzt auf 285 Gemeinden ausgeweitet – die größte Einzelerweiterung eines Bundeslandes.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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