Mieterhöhung
Eine Mieterhöhung ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden (§558 BGB).
Die 4 Voraussetzungen:
• Kappungsgrenze: Max. 20% Erhöhung in 3 Jahren (in 627 Städten mit angespanntem Markt: nur 15%)
• Ortsübliche Vergleichsmiete: Die neue Miete darf den Mietspiegel nicht überschreiten
• Sperrfrist: Mindestens 15 Monate seit der letzten Erhöhung
• Begründung: Mietspiegel, 3 Vergleichswohnungen, Gutachten oder Mietdatenbank
Modernisierungsumlage (§559 BGB):
• 8% der Modernisierungskosten pro Jahr umlegbar
• Kappung: Max. 3€/m² Erhöhung (bei Mieten unter 7€: max. 2€/m²)
• Heizungstausch (seit 2024): 10% umlegbar bei Förderung, aber max. 0,50€/m²/Monat
• Achtung: Die Kappungsgrenze gilt NICHT für Modernisierungsumlagen – der Vermieter kann die 20%/15%-Grenze so umgehen
Deine Reaktionsmöglichkeiten:
• 2 Monate Bedenkzeit nach Zugang
• Formfehler prüfen (30–40% aller Erhöhungen sind formell fehlerhaft!)
• Nicht zustimmen = KEIN Kündigungsrisiko
• Mieterverein einschalten (50–100€/Jahr Mitgliedschaft)
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