Mieterhöhung widersprechen
Nicht jede Mieterhöhung ist rechtmäßig – viele können erfolgreich abgewehrt werden.
Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhung (§558 BGB):
• Schriftform (E-Mail reicht NICHT)
• Begründung: Mietspiegel, Vergleichswohnungen (3 Stück), Gutachten oder Mietdatenbank
• Kappungsgrenze beachtet: Max. 20% Erhöhung in 3 Jahren (in angespannten Märkten: 15%)
• Neue Miete überschreitet NICHT die ortsübliche Vergleichsmiete
• Letzte Erhöhung mindestens 15 Monate her
Häufige Fehler die zur Unwirksamkeit führen:
• Falscher Mietspiegel: Veralteter Spiegel oder falsche Einordnung der Wohnung
• Kappungsgrenze verletzt: 3 Jahre zurückrechnen, ALLE Erhöhungen zählen
• Fehlende Unterschrift: Alle Vermieter müssen unterschreiben
• Modernisierungsmaßnahme falsch angerechnet: Nur 8% der Kosten pro Jahr auf Miete umlegbar (§559 BGB)
So reagierst du richtig:
• Schritt 1: Ruhe bewahren – du hast 2 Monate Zeit zum Reagieren
• Schritt 2: Erhöhung auf formelle Fehler prüfen (s.o.)
• Schritt 3: Mietspiegel prüfen – liegt die geforderte Miete wirklich im Rahmen?
• Schritt 4: Bei Fehlern → schriftlich widersprechen
• Schritt 5: Mieterverein einschalten (Jahresbeitrag 50–100€)
Was passiert bei Nichtzustimmung?
• Vermieter muss innerhalb von 3 Monaten klagen („Zustimmungsklage“)
• Gericht prüft dann die Berechtigung
• NICHT zustimmen = NICHT kündigungsfähig! Du riskierst keine Kündigung
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